Nutzungsbedingungen des Hamburger Sport-Verein e.V.

(Stand: 01.02.2023)

 

Der Hamburger Sport-Verein e.V., Sylvesterallee 7, 22525 Hamburg („HSV“) setzt sich das Ziel, die Funktion des Sports als verbindendes Element zwischen Nationalitäten, Kulturen, Religionen und sozialen Schichten zu fördern. Er bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Glaube, sozialer Stellung oder sexueller Identität eine sportliche Heimat. Der vom HSV betriebene Sportpark in der Reinbeker Straße 35, 22145 Stapelfeld („Sportpark Stapelfeld“) soll einen Beitrag zu diesem übergeordneten Ziel leisten.

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln die Buchung eines spielbereiten (Sport-)Platzes in dem Sportpark Stapelfeld. Der HSV behält sich die jederzeitige Änderung der Nutzungsbedingungen vor.

§ 1 Anwendungsbereich

Die Nutzungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen und sämtliche Leistungen zwischen dem HSV und den Nutzern sowie allen Personen, die eine oder mehrere von dem HSV angebotene/n Leistung/en im Sportpark Stapelfeld in Anspruch nehmen („Nutzer“).

§ 2 Hauptleistungspflicht

 

Der HSV verpflichtet sich, nach dem ordnungsgemäßen Bestellvorgang die gebuchte Fläche für die angegebene Dauer zur Verfügung zu stellen. Der HSV behält sich vor, dem Nutzer eine andere Platznummer als zuvor angegeben, nachträglich zuzuweisen. Werden durch den HSV weitere Leistungen ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erbracht, handelt es sich hierbei um freiwillige Leistungen, auf die der Nutzer keinen Anspruch hat. Der Nutzer ist verpflichtet, dem HSV den entsprechenden Mietzins zu entrichten.  

 

§ 3 Buchungsvorgang und Vertragsschluss

 

    1. Die Buchung der Sportplätze in dem Sportpark Stapelfeld erfolgt online über das Buchungssystem eBuSy (https://hsv-sportpark.ebusy.de/).

 

    1. Es ist nur Personen, die voll geschäftsfähig sind oder mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretungsberechtigten handeln, erlaubt, Registrierungen in dem Online-Buchungssystem bzw. Buchungen vorzunehmen. Der Nutzer ist für die Richtigkeit und ständige Aktualität aller personenbezogenen Daten, die bei der Registrierung zwingend erforderlich waren, verantwortlich.

 

    1. Die Registrierung und die Auswahl eines Sportplatzes im Buchungsvorgang allein begründen noch keinen Vertrag. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Einrichtung eines Benutzerkontos. Der HSV behält sich das Recht vor, die Registrierung von Nutzern ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die übermittelten Daten des Nutzers werden in diesem Fall unverzüglich gelöscht. Wird die Registrierung nicht vollständig durchgeführt (z.B. aufgrund fehlender persönlicher Angaben oder fehlender Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen), so liegt in keinem Fall ein Angebot des Nutzers vor.

 

    1. Mit Abschluss der Online-Buchung gibt der Nutzer ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Sportplätze ab. Der Vertragsschluss erfolgt erst durch die Bestätigungs-E-Mail des HSV. Der Nutzer hat den Inhalt der Bestätigungs-E-Mail unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen.

 

    1. Beim Registrierungs- und Buchungsvorgang werden personenbezogene Daten verlangt. Diese Daten sind wahrheitsgetreu auszufüllen, fiktive Personen, unvollständige Namen oder falsche Geburtsdaten sind nicht zulässig.
    2. Sollte der Nutzer Kenntnis davon erlangen, dass ein Dritter Zugang zu seinem Benutzerkonto hat, hat er das Passwort unverzüglich selbst zu ändern und den HSV darüber zu informieren. Der Nutzer ist nicht berechtigt, sein Benutzerkonto Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Nutzer erkennt an, dass er für alle Handlungen und Aktivitäten über seinen Zugang, auch die von Dritten, vollumfänglich verantwortlich ist. Zu diesen Handlungen zählen insbesondere jegliche Aktivitäten wie Buchungen und Datenänderungen.

 

    1. Der HSV ist ohne vorherige Ankündigung berechtigt, ein Benutzerkonto vorläufig oder endgültig zu sperren bzw. inaktiv zu setzen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die die Leistung/en nutzende Person nicht der angemeldete Nutzer ist. Eine Sperrung erfolgt insbesondere auch bei der Verwendung falscher Daten im Zuge der Registrierung oder Buchung. Im Falle einer Sperrung des Benutzerkontos ist es dem betroffenen Nutzer bis zu einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung untersagt, sich erneut zu registrieren. Eine Information über die Maßnahme erfolgt seitens des HSV über die im Benutzerkonto hinterlegten Kontaktdaten.

 

§ 4 Preise und Dauer der Buchung von Sportplätzen

 

    1. Die Mindestbuchung eines „Soccercourts“ beträgt 45 Minuten. Die Mindestbuchung eines Tennisplatzes beträgt 60 Minuten.

 

    1. Für die Einzelbuchung eines „Soccercourts“ gilt bis zum 31.05.2023 die folgende Preisstaffelung:

 

- Nichtmitglieder:                             EUR 44,54 / 45 Minuten

- Mitglieder des HSV :        EUR 40,05 / 45 Minuten

 

    1. Für die Einzelbuchung eines Tennisplatzes gilt die folgende Preisstaffelung:

 

Montag bis Freitag:

- Von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr:        EUR 16,00

- Von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr:         EUR 20,00

- Von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr:         EUR 24,00

- Von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr:        EUR 26,00

- Von 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr:       EUR 24,00

 

Samstag bis Sonntag:

- 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr:                EUR 18,00

- 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr:                EUR 22,00

 

    1. Mehrere Termine können in einer sogenannten Abo-Buchung erfolgen. Unter einer Abo-Buchung ist eine Buchung zu verstehen, bei welcher mindestens elf Termine  gleichzeitig in einem Buchungsvorgang gebucht werden. Diese können auch zeitlich aufeinander folgen.

 

    1. Bei der Abo-Buchung eines „Soccercourts“ wird ab der elften Buchung ein Rabatt von 8% auf den Gesamtpreis gewährt.

 

    1. Bei der Abo-Buchung eines Tennisplatzes gilt die folgende Preisstaffelung:

 

Montag bis Freitag:

- 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr:               EUR 14,00

- Von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr:        EUR 18,00

- Von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr:        EUR 21,00

- Von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr:       EUR 23,00

- Von 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr:      EUR 21,00

 

Samstag bis Sonntag:

- Von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr:       EUR 15,00

- Von 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr:       EUR 19,00

 

    1. Alle im Buchungssystem angegebenen Preise sind in Euro und enthalten die gültige Mehrwertsteuer. Die Beleuchtung für die Plätze sowie Duschmöglichkeiten sind im Preis enthalten. Wird das Spielfeld nach Ablauf der gebuchten Dauer (trotz Aufforderung durch die Mitarbeiter des HSV) nicht vom Nutzer geräumt, wird ihm eine komplette Spieleinheit zusätzlich berechnet, die sofort fällig ist. [MJ6] [DF7] [MJ8] 

 

    1. Die Bezahlung des jeweiligen Mietzinses erfolgt nach der verpflichtenden Buchung per Rechnung, als Lastschrift oder per Sofortüberweisung. Eine Barzahlung ist nicht möglich.

 

    1. Sollte ein Nutzer die gebuchte Leistung/en nicht oder teilweise nicht nutzen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietzinses. Der HSV schuldet alleinig die ordnungsgemäße Zurverfügungstellung des jeweiligen Sportplatzes. Die unterlassene Inanspruchnahme durch den Nutzer steht der Zahlungspflicht nicht entgegen.

§ 5 Stornierungsbedingungen

    1. Stornierungen von Einzelbuchungen sind bis zu 48 Stunden vor Antritt online über das Buchungssystem eBusy möglich. Spätere Stornierungen sind per Mail an sportpark@hsv.de zu senden, wobei in diesem Fall der volle Buchungspreis nur dann nicht fällig und berechnet wird, wenn der Platz durch den HSV noch anderweitig vergeben werden konnte. 

 

    1. Stornierungen von Abo-Buchungen sind bis zu 48 Stunden vor Antritt online über das Buchungssystem eBusy möglich. Einzeltermine können bis zu 48 Stunden vor Antritt freigegeben werden. Bei rechtzeitiger Freigabe bis 48 Stunden vor Antritt wird die Möglichkeit einer gleichwertigen Ersatzbuchung gegeben.

 

§ 6 Vertragslösungsrechte

 

    1. Erfüllt der Nutzer seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht, ist der HSV berechtigt, die Leistung/en zu stornieren und den Vertrag mit dem Nutzer zu beenden.

 

    1. Der HSV behält es sich vor, für kurzfristig notwendige Reparaturarbeiten oder bei unzureichenden witterungsbedingten Verhältnissen die Sportplätze zu schließen. In einem solchen Fall besteht kein Zahlungsanspruch des HSV gegen den Nutzer.

 

    1. Der HSV ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt oder versucht, eine Sperre des Benutzerkontos durch Neuregistrierung zu umgehen. In diesen Fällen ist der HSV berechtigt, das Benutzerkonto dauerhaft zu sperren und zu löschen.

 

§ 7 Fundsachen

Auf der Sportanlage Stapelfeld gefundene Gegenstände sind unverzüglich bei einem zuständigen Mitarbeiter abzugeben. Sie werden drei Wochen vor Ort verwahrt. Falls die Gegenstände in dieser Zeit nicht abgeholt werden, erhält das nächstgelegene Fundbüro die Sachen.

 

§ 8 Haftung

 

Für die Haftung gelten die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Insbesondere für Schäden, die durch unsachgerechte Nutzung oder Fahrlässigkeit auftreten, haftet der Nutzer in vollem Umfang, auf dessen Benutzerkonto die Leistung gebucht wurde. Die Mitspieler des Nutzers sind im Pflichtenkreis des Nutzers tätig, dem Nutzer wird eine Pflichtverletzung der Mitspieler zugerechnet.

 

 

§ 9 Haftungsausschluss

 

  1. Die Haftung des HSV für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des HSV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des HSV beruht, ist dem Grunde und der Höhe nach unbegrenzt.

 

  1. Für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des HSV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des HSV beruht, haftet der HSV ebenfalls dem Grunde und der Höhe nach unbegrenzt.

 

  1. Eine Haftung für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des HSV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der HSV nicht, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ich regelmäßig vertrauen darf.

 

  1. Eine Haftung des HSV aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Garantien bleibt unberührt.

 

§ 10 Gerichtsstand

 

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsvertrag Hamburg.

 

 

 

Verhaltensregeln des Hamburger Sport-Verein e.V. im Sportpark Stapelfeld

(Stand: 01.02.2023)

 

Die nachfolgenden Verhaltensregeln gelten für den vom Hamburger Sport-Verein e.V., Sylvesterallee 7, 22525 Hamburg („HSV“) betriebenen Sportpark in der Reinbeker Straße 35, 22145 Stapelfeld („Sportpark Stapelfeld“) und erfassen alle Nutzer und Personen, die sich im Sportpark Stapelfeld befinden. Der HSV behält sich die jederzeitige Änderung der Verhaltensregeln vor.

 

 

Allgemeines

 

  • Der Sportpark Stapelfeld darf nur zwischen 7:00 Uhr und 23:00 Uhr betreten werden. Die Sportplätze dürfen ausschließlich nur bis 22.45 Uhr bespielt und genutzt werden.

 

  • Es darf nur auf dem beim Check-In zugewiesenen Platz gespielt werden. Unbefugtes Betreten oder Benutzen der Sportplätze ohne den Nachweis einer Buchung wird zur Anzeige gebracht.

 

  • Die Sportplätze samt Anlage sind pfleglich zu behandeln und es ist eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Sportplätze samt Anlage sauber und ordentlich bleiben und hinterlassen werden

 

  • Ein Aufenthalt in dem Sportpark Stapelfeld ist für Personen, die unter Einfluss von Mitteln stehen, welche die freie Willensbildung beeinträchtigen, verboten.

 

  • Alle Einrichtungen und Gegenstände des Sportparks Stapelfeld sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln.

 

  • Beschädigungen und Verunreinigungen werden unverzüglich der Geschäftsstelle (sportpark@hsv.de) oder dem zuständigen Mitarbeiter des HSV vor Ort gemeldet.

 

  • Das Werfen von beweglichen Gegenständen, die nach der Art der Benutzung oder der Beschaffenheit geeignet sind, andere Personen zu gefährden, das Inbrandsetzen einzelner Gegenstände und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln oder anderer pyrotechnischer Gegenstände ist verboten.

 

  • Im gesamten Sportpark gilt ein absolutes Rauchverbot.

 

  • Das Mitführen von Hunden ist untersagt.

 

  • Auf- und Zugänge sowie Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.

 

  • Ohne Erlaubnis des HSV ist der Verkauf von Waren und Eintrittskarten, das Durchführen von Sammlungen und das Verteilen von Drucksachen nicht gestattet. 

 

  • Das Mitbringen und Konsumieren von alkoholischen Getränken ist für Jugendliche unter 16 Jahren verboten.

 

  • Alkoholische Getränke dürfen an Jugendliche unter 16 Jahren nicht verkauft oder abgegeben werden.

 

  • Es ist nicht gestattet, andere Zuschauer zu Hass oder Gewalt gegenüber den Unparteilichen, Spielern oder anderer Personen aufzufordern oder Zeichen oder Symbole mit rassistischen, fremdenfeindlichen, extremistischen, diskriminierenden oder rechts- bzw. linksradikalen Inhalten zu tragen oder Äußerungen mit derartigen Inhalten zu tätigen.
  • Die für die allgemeine Nutzung vorgesehenen Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Bäume, Masten aller Art und Dächer dürfen nicht be- oder überstiegen werden.

 

  • Bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege dürfen nicht bemalt, beschriftet oder beklebt werden. 

 

  • Bereiche, die nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, insbesondere Büroräume der Geschäftsstelle, dürfen nicht betreten werden.

 

  • Alle Nutzer haben den Anordnungen des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, der Polizei sowie den weisungsbefugten Mitarbeitern der Sportanlage jederzeit Folge zu leisten. Unfälle oder Schäden sind der Geschäftsstelle (sportpark@hsv.de) oder dem zuständigen Mitarbeiter unverzüglich zu melden.

 

Umkleide- und Toilettenräume

 

  • Zum Umkleiden sind nur die dafür vorgesehenen Räume zu benutzen.

 

  • Die Wasch- und Duschräume stehen nur den berechtigten Nutzern des Sportpark Stapelfeld zur Verfügung.

 

  • Jeder Nutzer trägt die Verantwortung dafür, dass die Umkleide- und Toilettenräume nach jedem Gebrauch sauber und ordentlich verlassen werden, alle Duschen und Wasserhähne abgedreht, das Licht gelöscht und alle Türen und Fenster verschlossen sind. Die sanitären Einrichtungen sind sauber zu halten.

 

Spiel- und Trainingsbetrieb

 

Das Betreten der „Soccercourts“ ist lediglich mit Schuhen gestattet, die eine Hallen- oder Multinocken Besohlung aufweisen. Das Betreten der Tennisplätze ist lediglich mit Hallenschuhen mit weißer Sohle ohne Profil gestattet. Das Betreten der Anlage und Plätze mit Schraubstollenschuhen ist ausdrücklich untersagt.

 

Verbotene Gegenstände

 

Den Nutzern und Zuschauern ist das Mitführen folgender Gegenstände in der Sportanlage Stapelfeld untersagt:

 

  • rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches, diskriminierendes, rechts- bzw. linksradikales Propagandamaterial, auch dann, wenn es straf- bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlich nicht relevant ist;

 

  • Waffen jeder Art;

 

  • Bewegliche Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können;

 

  • Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen;

 

  • Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;

 

  • sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer;
  • Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und anderen pyrotechnischen Gegenstände;

 

  • Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als einen Meter sind oder deren Durchmesser größer als drei Zentimeter ist;

 

  • mechanisch betriebene Lärminstrumente;

 

  • Tiere;

 

  • Laser-Pointer.

 

Ausübung des Hausrechts

Die Mitarbeiter des Sportparks Stapelfeld sind dazu angehalten, Personen, die keine gültige Zugangsberechtigung besitzen, gegen die Benutzungsordnung verstoßen oder ein Sicherheitsrisiko unterliegen, entsprechend dem Hausrecht des Sportparks Stapelfeld zu verweisen.